Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung

Betreffend: Beratungsdienstleistung (Auftrag)

Ausgabe: Version 3.0 | 16.01.2020

A Einleitung

1 Anwendungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Bitforge gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Beratungsdienstleistungen und regeln die Rechte und Pflichten gemäss dem Rahmen- und Einzelvertrag zwischen den Parteien, soweit diese Verträge nicht bereits eine verbindliche Anordnung getroffen haben. Die vorliegenden AGB kommen auch ohne Rahmen- und/oder Einzelvertrag zur Anwendung, wenn der Auftrag mittels Annahme der Offerte abgeschlossen wird.

 

B Grundlagen

2 Grundlagen der Beratungsdienstleistung und Beschreibung der Aufgabe

Der Inhalt und Umfang der durch Bitforge zu erbringenden Beratungsdienstleistung ergibt sich aus dem Rahmenvertrag sowie aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelvertrag. Wird kein Rahmen- und/oder Einzelvertrag abgeschlossen, ergibt sich der Inhalt der Beratungsdienstleistung aus der Offerte. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Annahme der Offerte von Bitforge durch den Auftraggeber zustande.

Im Rahmen der Beratungsdienstleistung schuldet Bitforge dem Auftraggeber keinen Erfolg, sondern ein sorgfältiges Tätigwerden für den Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Auftrages.

Offerierte Module und Inhalte bzw. die damit verbundenen Technologien werden nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Offerteingabe evaluiert. Regulatorische oder technologische Änderungen können Änderungen im Zeitplan und in den Kosten mit sich ziehen.

3 Zeitrahmen

Der Zeitrahmen des Auftrages richtet sich nach dem abgeschlossenen Einzelvertrag oder gemäss Offerte.

4 Persönliche Ausführung und Beizug Dritter

Bitforge leitet die Auftragsausführung, ist aber berechtigt bei Bedarf externe Dritte beizuziehen.

C Vergütung und Zahlungsmodalitäten

5 Honorar

Die Art und die Höhe der Vergütung wird im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Grundsätzlich erfolgt die Honorierung der Beratungsdienstleistung von Bitforge nach Zeitaufwand. Bitforge kann die Barauslagen und Aufwendungen, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, separat verrechnen.

Vergütungen nach Aufwand werden monatlich mit detaillierter Rapportierung in Rechnung gestellt. Allfällige Vorschriften in Bezug auf die Rapportierung werden im Einzelvertrag festgehalten. Im Einzelvertrag vereinbarte Tagessätze gelten für eine Netto-Dienstleistungserbringungszeit von 8.0 Stunden. Für den Fall einer effektiv kürzeren oder längeren Netto-Dienstleistungserbringungszeit werden die vereinbarten Tagessätze pro rata temporis angepasst.

6 Steuern

Für Auftraggeber mit Sitz / Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein gilt bezüglich Mehrwertsteuer Folgendes:

Ohne gegenteilige Vereinbarung im Einzelvertrag ist die Mehrwertsteuer weder in den Ansätzen für die Aufwandsvergütung noch im pauschalen Festpreis enthalten und wird zusätzlich verrechnet. Bitforge weist die Mehrwertsteuer bei der Rechnungsstellung unter Angabe ihrer Mehrwertsteuer-Nummer separat aus.

Alle weiteren in- und ausländischen, direkten oder indirekten Steuern im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den dazugehörigen Einzelverträgen, insbesondere ausländische Mehrwertsteuern, werden ausschliesslich vom Auftraggeber getragen.

7 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von Bitforge sind vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt vollumfänglich zu bezahlen.

D Haftung

8 Haftung von Bitforge

Der Auftraggeber trägt die Risiken, welche die Umsetzung der Empfehlungen und Lösungsvorschläge von Bitforge bergen. Die Haftung von Bitforge für Schäden, welche aus der Umsetzung hervorgehen oder sämtlicher weiterer Schäden im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Vorbehalten bleibt die Haftung für grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, auch die Haftung von Bitforge für Hilfspersonen.

E Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

9 Bereitstellen von Unterlagen

Der Auftraggeber stellt Bitforge die Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um die Beratungsaufgabe zu erfüllen. Bei Fragen von Bitforge hat der Auftraggeber einen zuständigen Mitarbeiter zu benennen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle relevanten Stakeholder und Entscheidungsträger in zumutbarer Zeit beigezogen werden können.

Verstösse gegen diese Mitwirkungspflichten können wesentliche Auswirkungen auf den Zeitplan mit sich bringen, was im Extremfall dazu führen kann, dass die Projekt-Deadline nicht eingehalten werden kann.

Bitforge überlässt dem Auftraggeber die Unterlagen und alle sonstigen Daten, die sie bei der Ausführung des Auftrages erstellt hat.

Nach Beendigung des Auftrags gibt Bitforge auf Aufforderung des Auftraggebers hin alle Unterlagen und sonstigen Sachen, die sie zur Auftragserfüllung vom Auftraggeber erhalten hat, heraus.

Bitforge kann das Projekt für Eigenwerbung nutzen sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Website aufführen und, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung verletzt wird, das Projekt für die Jurierung von Awards anmelden. Beim Vorliegen einer Geheimhaltungsvereinbarung kann der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung für die Award-Einreichung geben.

F Vorzeitige Beendigung

10 Beendigung des Auftrages

Der Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, wird die kündigende Partei allerdings schadenersatzpflichtig.

G Schlussbestimmungen

11 Ungültigkeit von Bestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall die AGB so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis zwischen Bitforge und dem Auftraggeber ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ist Zürich